Die Zulassung eines Unternehmens wird vom föderalen Beschäftigungsminister erteilt.
Um diese Zulassung zu erhalten, rufen Sie das Antragsformular von der Website des LfA ab oder wenden Sie sich an das Sekretariat des Beratenden Zulassungsausschusses. Dieses Formular muss sodann ordnungsgemäß ausgefüllt - gegebenenfalls samt Anhängen - an die folgende Adresse geschickt oder gefaxt werden:
Office National de l’Emploi
Secrétariat de la Commission consultative d’agréments des Titres-Services
Boulevard de l’Empereur 7
1000 Brüssel
Tel.: 02 515 40 20
Fax: 02 515 44 39
Nach Erhalt der Zulassung wird Ihr Unternehmen in die Liste der zugelassenen Unternehmen aufgenommen. Diese Liste wird von Sodexo, der ausgebenden Gesellschaft, verwaltet und auf Internet bereitgestellt (www.dienstleistungsschecks-lfa.be/de_listederanerkanntenunternehmen.asp). Privatpersonen können so leichter auf die Kontaktdaten Ihres Unternehmens zugreifen.