FAQ
- Welche Arbeiten und Dienstleistungen sind erlaubt?
- Wer darf im Rahmen des Dienstleistungsschecksystems arbeiten?
- Die Papier-Dienstleistungsschecks, die wir Ihnen zustellen mussten, wurden gestohlen. Was tun?
- Was tun zur Rückerstattung der Dienstleistungsschecks, die wir von Kunden/Benutzern erhalten haben?
- Was tun zur Rückerstattung der elektronischen Dienstleistungsschecks, die von Arbeitnehmern validiert wurden?
- Wann werden mir meine Dienstleistungsschecks rückerstattet?
- Welches ist die Gültigkeitsdauer eines Dienstleistungsschecks?
- Wie muss ich Sodexo die rückzuerstattenden Dienstleistungsschecks zustellen?
1. Welche Arbeiten und Dienstleistungen sind erlaubt?
- Haushaltshilfen in der Wohnung: Reinigung, Fensterputzen, Waschen und Bügeln, Zubereitung von Mahlzeiten und Flickarbeiten an Bügelwäsche. Es muss sich immer um Haushaltsarbeiten handeln.
- Außerhalb der Wohnung sind folgende Arbeiten/Dienstleistungen erlaubt: Einkäufe, Bügeln in einem Raum des Unternehmens (ebenfalls Flickarbeiten an Bügelwäsche), Begleitung einer Privatperson, die bestimmte Bedingungen erfüllt oder Begleitung eines minderjährigen Kindes mit anerkannter Behinderung einer Privatperson.
2. Wer darf im Rahmen des Dienstleistungsschecksystems arbeiten?
Im Rahmen des Dienstleistungsschecksystems darf jeder arbeiten, selbst wenn der Arbeitnehmer vorher nicht offiziell angemeldete Arbeiten ausführte. Weitere Angaben finden Sie auf der Webseite des LFA.
Durch die Regularisierung der Rechtslage des Arbeitnehmers, hat letzterer Anrecht auf die gleichen Begünstigungen wie jeder andere Lohnempfänger.
Ausländische Arbeitnehmer müssen über eine ordnungsgemäße Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung verfügen, um im Rahmen des Dienstleistungsschecksystems arbeiten zu können.
3. Die Papier-Dienstleistungsschecks, die wir Ihnen zustellen mussten, wurden gestohlen. Was tun?
Laden Sie dieses Dokument runter und senden Sie uns das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular an folgende Adresse: Sodexo - Cellule Titres-Services - Rue Charles Lemaire 1 - 1160 Brüssel.
» top4. Was tun zur Rückerstattung der Dienstleistungsschecks, die wir von Kunden/Benutzern erhalten haben?
Prüfen Sie zunächst die Gültigkeitsdaten. Sie sind deutlich auf den Dienstleistungsschecks angegeben (8 Monate für Benutzer, 1 Monat für anerkannte Unternehmen).
- Tragen Sie in den rechten Abschnitt der Dienstleistungsschecks deutlich folgende Angaben in Grossbuchstaben ein: Angaben Ihres Unternehmens (Name und Adresse) und Ihre Zulassungsnummer (oder mindestens Ihre Zulassungsnummer), Name, Vorname und NN (Erkennungsnummer des Nationalregisters) des Arbeitnehmers.
Achtung: Eine fehlende oder unleserliche Angabe auf einem Dienstleistungsscheck kann zur Verweigerung der Rückerstattung dieses Schecks führen. - über Ihre persönliches Konto den Lieferschein ausfüllen und ausdrucken, zur Beilage zu den rechten abtrennbaren Abschnitten der Dienstleistungsschecks, deren Rückerstattung Sie wünschen.
5. Was tun zur Rückerstattung der elektronischen Dienstleistungsschecks, die von Arbeitnehmern validiert wurden?
über das gesicherte Extranet teilen Sie Sodexo die Liste der elektronischen Dienstleistungsschecks mit, deren Rückerstattung Sie wünschen. Diese Mitteilung muss vor Ablauf des 9. Monats ab Bereitstellung der Dienstleistungsschecks erfolgen.
Nur die automatisch oder vom Benutzer validierten Dienstleistungsschecks können zur Rückerstattung berücksichtigt werden.
6. Wann werden mir meine Dienstleistungsschecks rückerstattet?
Nach Validierung der Schecks (Prüfung der Zulassung, der zwingenden Angaben und der Gültigkeit) wird die Rückerstattung innerhalb von 10 Werktagen durch überweisung auf das auf dem Bereitstellungs-/Lieferschein angegebenen Bankkonto getätigt.
Bemerkung: Seit dem 1. November 2008 werden pro Dienstleistungsscheck € 21,41 rückerstattet.
» top7. Welches ist die Gültigkeitsdauer eines Dienstleistungsschecks?
Die Dienstleistungsschecks sind 8 Monate gültig ab dem Monat ihrer Ausstellung oder ihrer Bereitstellung im Fall von elektronischen Schecks. Als anerkanntes Unternehmen können Sie die Rückerstattung der von Arbeitnehmern erhaltenen Dienstleistungsschecks bis zu 1 Monat nach Ablauf der Gültigkeitsdauer beantragen.
Beispiel: Die im Januar 2009 ausgestellten Dienstleistungsschecks sind bis Ende August 2009 gültig. Die Rückerstattung können Sie folglich bis spätestens Ende September 2009 beantragen.
8. Wie muss ich Sodexo die rückzuerstattenden Dienstleistungsschecks zustellen?
Sie können Ihre Dienstleistungsschecks auf einfachem Postweg oder per Einschreiben an folgende Adresse richten:
Sodexo - Service Remboursement - Rue du Doyenné 56 - 1180 Brüssel.
Für ihre Papier-Dienstleistungsschecks können wir Ihnen auch einen Abholdienst anbieten. In diesem Fall werden die Schecks spätestens am Tag nach Eingang Ihrer Anfrage abgeholt, wenn Sie Ihre Anfrage vor 12Uhr30 eingereicht haben. Für jedes Abholen stellen wir Ihnen € 10, ausschl. MwSt. in Rechnung. Müssen mehr als 1000 Dienstleistungsschecks abgeholt werden, ist dieser Dienst kostenlos.